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   LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15   

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https://dejure.org/2015,35053
LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15 (https://dejure.org/2015,35053)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15 (https://dejure.org/2015,35053)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Oktober 2015 - 10 Ta 1608/15 (https://dejure.org/2015,35053)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14

    Aussetzung - Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15
    Gegen diesen am 4. September 2015 dem Klägervertreter zugestellten Beschluss legte dieser noch am gleichen Tage sofortige Beschwerde ein und begründete diese insbesondere mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Verfahren 10 AZB 6/14.

    Der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit, nämlich den Rechtsstreit über die Vergütung ggf. deutlich zu vereinfachen, kann dabei keine Rolle spielen (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14), worauf der Kläger schon in seiner Beschwerdebegründung ausdrücklich hingewiesen hatte.

    Sollte der Vergütungsklage rechtskräftig stattgegeben worden ist, die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO zur Verfügung (vgl. BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14, Rn. 11).

  • BVerfG, 22.09.2008 - 1 BvR 1707/08

    Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Aussetzung eines arbeitsgerichtlichen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15
    Der arbeitsrechtliche Beschleunigungsgrundsatz (§ 9 Abs. 1 ArbGG) verbietet in solchen Fällen regelmäßig, eine Aussetzung vorzunehmen (vgl. auch BVerfG 22. September 2008 - 1 BvR 1707/08, Rn. 20).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.04.2015 - 26 Ta 625/15

    Zweck der Aussetzung - Beschränkung des Streitgegenstandes bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 10 Ta 1608/15
    Führen Parteien einen Rechtsstreit über Entgeltansprüche, die von der Wirksamkeit einer Kündigung abhängen, über die bereits eine (nicht rechtskräftige) Entscheidung zugunsten des Arbeitnehmers vorliegt, kommt eine Aussetzung dieses Rechtsstreits regelmäßig nicht in Betracht (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. April 2015 - 26 Ta 625/15).
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